BMFSFJ warnt: Begriff "Webinar" nicht verwenden
Begriff ist geschützt und wird abgemahnt
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) warnt in einer E-Mail-Nachricht davor, den Begriff "Webinar" zu verwenden. Dieser sei seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und werde, so das BMFSFJ, "aktuell kostenpflichtig abgemahnt". Um Abmahmungen zu vermeiden, sollte der Begriff "Webinar" daher nicht verwendet werden. Als Alternativen schlägt das Ministerium vor: digitales Meeting, Online-Meeting, digitales Seminar, Online-Seminar sowie digitale Konferenz oder Online-Konferenz.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, E-Mail vom 2. Juli 2020