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02.11.2020

Hinweise für barrierefreie Videokonferenzen

Bundesfachstelle Barrierefreiheit informiert über Bedarfe unterschiedlicher Nutzer*innen

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat Hinweise veröffentlicht, wie Videokonferenzen barrierefrei durchgeführt werden können. Für blinde und sehbehinderte Nutzer*innen ist bei der Auswahl des Videokonferenz-Tools wichtig, dass dieses mit Screenreadern kompatibel sind. Präsentationen sollten vorab in barrierefreier Form verschickt werden.

Für gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbehinderung sind eine Übertragung in Gebärdensprache und Untertitel wesentlich. Automatische Untertitel können mit entsprechender Software erstellt werden. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit verweist auf ihrer Internetseite auf verschiedene Leitfäden für barrierefreie Videokonferenzen sowie auf eine Zoom-Anleitung in Leichter Sprache.

Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit | www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de