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Kassenindividuelle Förderung (Projektförderung)

Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung gibt es auf allen Förderebenen eine kassenindividuelle Förderung, die vorrangig als Projektförderung ausgestaltet ist. Hierfür stehen bis zu 30 Prozent der Fördermittel eines Förderjahres zur Verfügung.

Die einzelnen Krankenkassen und Verbände können mit diesen Mitteln eigene Förderaktivitäten entfalten und eigene Förderschwerpunkte bilden. Nehmen Sie daher vor einer Antragsstellung Kontakt mit der jeweiligen Krankenkasse auf und besprechen Sie Ihr Förderanliegen vorab. Die Kontaktadressen für einen Projektantrag als Bundesselbsthilfeorganisation finden Sie hier: www.gkv-spitzenverband.de

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, verwenden Sie ausschließlich die aktuellen Antragsformulare. Helfen Sie mit, das Antragsverfahren zu beschleunigen: Bitte füllen Sie die Antragsformulare vollständig aus.

Antragsfrist für die Bundesselbsthilfeorganisationen ist in der Regel der 31. Dezember.
Näheres ist mit dem jeweiligen Krankenkassenverband beziehungsweise der jeweiligen Krankenkasse zu regeln.

Für Projektanträge auf der Landes- oder regionalen Ebene sind die Antragsfristen uneinheitlich und können teilweise auch unterjährig erfolgen. Bitte informieren Sie sich direkt bei der jeweiligen Krankenkasse.


Im "Gemeinsamen Rundschreiben" finden Sie wichtige Hinweise zur Antragstellung.

Das Gemeinsames Rundschreiben sowie die Liste der Ansprechpartner der Krankenkassen auf der Bundesebene finden Sie hier: www.vdek.com

Informationen zu den Förderschwerpunkten der Krankenkassen auf Bundesebene hat die BAG SELBSTHILFE zusammengestellt: www.bag-selbsthilfe.de