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Öffentliche Hand

Die Förderung der Selbsthilfe durch die öffentliche Hand (Bund, Länder und Kommunen) wird sehr unterschiedlich gehandhabt.

Auf Bundesebene erfolgt eine Förderung vornehmlich durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

In den Bundesländern gibt es für die Selbsthilfeförderung keine gesetzliche Verpflichtung. Die Förderung der Selbsthilfe ist eine „freiwillige” Leistung. Daher ist auch die Förderpraxis überaus unterschiedlich.

Bis 2007 dokumentierte die NAKOS die Selbsthilfe-Fördermaßnahmen durch die Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die letzte Befragung wurde 2013 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der 4. Ausgabe der Reihe NAKOS STUDIEN Zahlen und Fakten veröffentlicht.

Titelbild der Publikation

Selbsthilfeförderung durch die Bundesländer in Deutschland im Jahr 2013
NAKOS 2014

In den Kommunen werden örtliche Selbsthilfegruppen sowie Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen finanziell gefördert. Es handelt sich ebenfalls um freiwillige Leistungen. Statistiken über Fördersummen existieren nicht.

Ehrenamt stärken – insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert als bundesweite Anlaufstelle ehrenamtliches Engagement und möchte damit zu verbesserten Teilhabechancen am Arbeitsleben und an der Gesellschaft beitragen. Grundlage ihrer Arbeit ist das „Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“.

Die Stiftung berät und begleitet bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche und fördert mit verschiedenen Schwerpunktprogrammen Projekte gemeinnütziger Organisationen. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung ländlicher, strukturschwacher Regionen und der Förderung digitaler Angebote.

Mit dem aktuell laufenden „Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken" werden verschiedene Aktivitäten oder Projekte wie die Gestaltung einer neuen Homepage oder die Durchführung einer Veranstaltung mit maximal 2.500 Euro finanziell unterstützt. Voraussetzung für eine Antragstellung ist aber unter anderem, dass der Antragsteller eine gültige Rechtsform besitzt, also zum Beispiel ein eingetragener Verein ist. Außerdem muss er in einer sogenannten strukturschwachen, ländlichen Region aktiv sein.

Neben den umfangreichen Informationen zu den Förderprogrammen bietet die Stiftung auch eine persönliche Förderberatung an. Als zusätzlichen Service gibt es außerdem eine Datenbank mit Förderangeboten anderer Institutionen.

Weitere Informationen:

Aktuelle Förderprogramme der DSEE
Förderdatenbank der DSEE

Niedrigschwellige und barrierefreie Beratung für Menschen mit Behinderung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage der „Teihabeberatungsverordnung (Bewilligungsperiode 2023 - 2029)“ die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) auf örtlicher Ebene.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine unabhängige, niedrigschwellige und ergänzende Beratung anzubieten, die von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig ist. Der Zugang ist räumlich, mobil, telefonisch gut erreichbar und barrierefrei. So soll eine adressatenorientierte Angebotsnutzung ermöglicht werden. Hierbei steht die Beratungsmethode der „Peer-Beratung“ im Vordergrund, bei der soweit wie möglich Selbstbetroffene als Berater*innen tätig sind.

Nach der 2022 beendeten modellhaften Erprobungs- und Aufbauphase wurde die bisherige zuwendungsrechtliche Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten umgestellt. Die EUTB wird auf dieser Grundlage jährlich mit 65 Millionen Euro bezuschusst.

Ab Januar 2024 können interessierte Maßnahmenträger Anträge für nicht bereits in der letzten Förderphase bewilligte Förderregionen bzw. noch nicht vergebene Stellenanteile in den Regionen stellen. Die Anträge sind bis zum 31. März 2024 bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH einzureichen. Die gsub mbH berät zu Antragstellung, Abrechnung sowie Berichterstattung und stellt die Förderbescheide aus.

Weiterführende Informationen der gsub mbh zur Förderung und Antragstellung

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NAKOS-Studien: Selbsthilfeförderung durch die Bundesländer
Jutta Hundertmark-Mayser (NAKOS)
NAKOS INFO 112 | 2015

Selbsthilfeförderung durch die Bundesländer in Deutschland 2013
NAKOS Studien | Selbsthilfe im Überblick 4 | 2014