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Aktuelle Informationen

05.02.2010
NAKOS publiziert öffentliches Verfahrensverzeichnis

Eine transparente Datenerhebung sowie der konsequente Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unserer Webseite, beim Bestellen von Materialien oder bei E-Mail-Anfragen sind der NAKOS sehr wichtig.

Nach Paragraph 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss jede staatliche oder private Stelle, die personenbezogene Daten speichert, den Umgang mit diesen Daten dokumentieren. In einem öffentlichen Verfahrensverzeichnis finden Sie unter anderem Angaben über die Zweckbestimmungen der Datenerhebung und über die Regelfristen zur Löschung. Zudem wird erklärt, welche Personengruppen Zugang zu den Daten haben, und wie die Daten vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

Wir möchten, dass Sie auch ohne vorherigen Antrag erfahren, welche Daten wir für unsere allgemeine Internetstatistik verwenden, um unser Angebot bedarfsgerecht zu optimieren. Sie können jederzeit Einsicht nehmen und sicher sein, dass wir mit Ihren Daten verantwortungsbewusst umgehen.

Hier finden Sie unser öffentliches Verfahrensverzeichnis:

Link zum öffentlichen Verfahrensverzeichnis
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