Aufnahmekriterien
Für die Aufnahme in die GRÜNEN, ROTEN, BLAUEN und GELBEN ADRESSEN der NAKOS werden verschiedene Aufnahmekriterien zu Grunde gelegt.
Die Aufnahme in die NAKOS-Datenbanken beinhaltet keine Beurteilung der Qualität der Arbeit der Selbsthilfevereinigungen, der Organisationen / Institutionen und der Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen. Es handelt sich um Daten, die nach den von der NAKOS zu Grunde gelegten Kriterien ermittelt und zusammengestellt wurden und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Auch kann aus der Aufnahme in die NAKOS-Datenbanken kein Anspruch auf Förderung nach § 20 c SGB V, nach § 31 Absatz 5 SGB VI oder nach § 45 d SGB XI abgeleitet werden.
Ebenso ergibt sich aus der Aufnahme in die Datenbanken keine Mitgliedschaft bei der NAKOS bzw. der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme in die Datenbanken.