Antragsverfahren
Seit dem 01.01.2008 ist eine grundlegende Neuregelung der Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung in Kraft getreten.
Die Förderung erfolgt über zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ("Pauschalförderung") und die kassenindividuelle Förderung, die vorrangig als Projektförderung ausgestaltet wird.
Seit dem 01.01.2010 benötigen Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich für die Beantragung von Fördermitteln bei den gesetzlichen Krankenkassen ein eigenes Konto.
Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zu Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009 ("Fördergrundsätze")