Pauschalförderung
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördern die Krankenkassen beziehungsweise Krankenkassenverbände auf Bundesebene, Landesebene und Ortsebene die Selbsthilfe gemeinschaftlich über Fonds. An den Beratungen über die Mittelvergabe aus diesen Fonds sind auf allen Ebenen Vertreter der Selbsthilfe beteiligt.
Die Förderung erfolgt als pauschale Förderung.
Wenn Sie als Selbsthilfegruppe, Selbsthilfekontaktstelle oder Landes-Selbsthilfeorganisation in Ihrem Bundesland einen Förderantrag stellen wollen, informieren Sie sich bitte hier .
Wenn Sie als Bundes-Selbsthilfeorganisationen einen Antrag auf pauschale Förderung stellen wollen, ist Ihr Ansprechpartner:
GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene
c/o vdek
Karin Niederbühl
Akanischer Platz 1
10963 Berlin
Telefon 030 / 269 31-19 20
Fax 030 / 269 31-29 00
Email: karin.niederbuehl@vdek.com
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag für das Förderjahr 2013 ausschließlich die aktuellen Antragsformulare und beachten Sie das Anschreiben der GKV Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene.
Helfen Sie mit, das Antragsverfahren zu beschleunigen: bitte füllen Sie die Antragsformulare vollständig aus.