Selbsthilfe fördern
Drei Formen der Förderung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen haben sich als geeignet erwiesen:
(1) Bei der direkten, finanziellen Förderung ist die Übernahme von Kosten für Materialien, Öffentlichkeitsarbeit von Selbsthilfegruppen durch Kommunen und Sozialversicherungsträger sowie die Bereitstellung von Fördermitteln beispielsweise nach § 20 Absatz 4 SGB V und § 29 SGB IX beziehungsweise § 31 Absatz 5 SGB VI zu unterscheiden. Die direkte finanzielle Förderung der Selbsthilfe erfolgt durch unterschiedliche Kostenträger. Maßgeblich sind hierbei die öffentliche Hand (Bund, Länder und Kommunen), die Sozialversicherungsträger und private Geldgeber (Spender, Sponsoren, Stiftungen)
(2) Die infrastrukturelle Förderung umfasst einerseits die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Vervielfältigungsmöglichkeiten oder die Organisation von Selbsthilfetagen; andererseits die Einrichtung und Unterhaltung von Selbsthilfekontaktstellen als selbsthilfeunterstützende und selbsthilfeberatende Infrastruktur.
(3) Die indirekte, ideelle Förderung zielt auf die Schaffung eines selbsthilfefreundlichen Klimas in der Gesellschaft. Sowohl professionelle Vertreter der Selbsthilfeunterstützung (beispielsweise in Selbsthilfekontaktstellen) aber auch Entscheidungsträger in Bund, Ländern und Kommunen wirken auf eine Erhöhung der Akzeptanz der Selbsthilfe und ihrer Bekanntmachung hin, indem sie Informationen über die Leistungsformen der Selbsthilfe verbreiten und auf Entscheidungsträger einwirken.






















