Pauschalförderung
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördern die Krankenkassen beziehungsweise Krankenkassenverbände auf Bundesebene, Landesebene und Ortsebene die Selbsthilfe gemeinschaftlich über Fonds. An den Beratungen über die Mittelvergabe aus diesen Fonds sind auf allen Ebenen Vertreter der Selbsthilfe beteiligt.
Die Förderung erfolgt als pauschale Förderung.
Ansprechpartner für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung auf der Bundesebene ist der
GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene
c/o vdek
Karin Niederbühl
Akanischer Platz 1
10963 Berlin
Telefon 030 / 269 31-19 20
Fax 030 / 269 31-29 00
Email: karin.niederbuehl@vdek.com
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag für das Förderjahr 2012 ausschließlich die aktuellen Antragsformulare und beachten Sie das Anschreiben der GKV Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene.
Helfen Sie mit, das Antragsverfahren zu beschleunigen: bitte füllen Sie die Antragsformulare vollständig aus.
Einzelheiten zur Beantragung von Fördermitteln auf Bundesebene finden Sie im Gemeinsamen Rundschreiben:
Der Download ganz unten auf der Internetseite umfasst eine Auflistung der bereitgestellten Finanzmittel der GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene nach Kassenarten sowie Ersatzkassen für das Jahr 2010.
Link zur Interneseite des vdek – Verband der Ersatzkassen e.V.




















