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§ 20 c SGB V

Hier finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen zur Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen. Für das Jahr 2012 stehen insgesamt 0,59 Euro pro Versicherten für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zur Verfügung, das entspricht nahezu 40 Millionen Euro.

Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier

Weiterführende Informationen zum Thema:

Gesetzestext mit Begründung, März 2007
Umsetzung des neuen § 20 c SGB V. Dokumentation der bundesweiten Selbsthilfetagung zur Weiterentwicklung der Selbsthilfeförderung am 25.8.2008 in Köln
Hier finden Sie unter anderem fachliche Stellungnahmen des deutschen Fachverbandes zur Selbsthilfeunterstützung und Selbsthilfeförderung
Positionspapier der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) zur Umsetzung von § 20 c SGB V
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