§ 20 c SGB V
Hier finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen zur Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen. Für das Jahr 2012 stehen insgesamt 0,59 Euro pro Versicherten für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zur Verfügung, das entspricht nahezu 40 Millionen Euro.
Weiterführende Informationen zum Thema:
Umsetzung des neuen § 20 c SGB V. Dokumentation der bundesweiten Selbsthilfetagung zur Weiterentwicklung der Selbsthilfeförderung am 25.8.2008 in Köln
Hier finden Sie unter anderem fachliche Stellungnahmen des deutschen Fachverbandes zur Selbsthilfeunterstützung und Selbsthilfeförderung




















