Selbsthilfefreundliche Rehabilitationsklinik
Im Bereich der Rehabilitation sind die Leistungserbringer durch das SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" verpflichtend zu einer Zusammenarbeit angehalten. Zu diesen geregelten Zusammenarbeitsverpflichtungen gehört beispielsweise die Einbeziehung von Angehörigen oder Partnerinnen und Partnern sowie die Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten im Zuge von Rehabilitationsmaßnahmen.
Weiterführende Informationen zum Thema:
Perspektiven einer Zusammenarbeit. Beitrag von Martina Klein. In: Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. (Hrsg.): selbsthilfegruppenjahrbuch 2004. Gießen 2004
Ein Beitrag von Here Klosterhuis, Brigitte Gross und Marlis Winnefeld. In: Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. (Hrsg.): selbsthilfegruppenjahrbuch 2002. Gießen 2002
Die Bedeutung der Rehabilitation wächst. Trotzdem führen die Rehaeinrichtungen im Gesundheitswesen immernoch ein Inseldasein. Artikel von Alfred Wirth et al. im Deutschen Ärzteblatt, Jg. 107, Heft 25 vom 25.06.2010
Die frühzeitige und umfassende Rehabilitation erfordert nicht nur die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger untereinander, sondern auch die Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit aller an der Rehabilitationskette im weiteren Sinn beteiligten Institutionen und Leistungsanbieter, wie Selbsthilfegruppen.
Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund, 3. überarbeitete Auflage, Berlin 2009. Link zum PDF-Dokument
Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund, 3. überarbeitete Auflage, Berlin 2009. Link zum PDF-Dokument




















