Selbsthilfeförderung
Eine wichtige Arbeitsaufgabe der NAKOS ist die fachliche und politische Begleitung der Selbsthilfeförderung. Mit dem Ziel der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen wirkt die NAKOS in Gremien und an fachpolitischen Diskussionen mit, betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt Fachtagungen und Studien durch.
Ein wesentliches Arbeitsfeld ist dabei die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach Paragraph 20 c Fünftes Sozialgesetzbuch (§ 20 c SGB V). Für ihren Träger, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. beteiligt sich NAKOS am 'Arbeitskreis Selbsthilfeförderung' der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene.
Ebenso ist die NAKOS an der Ausgestaltung der Selbsthilfeförderung durch die Rehabilitationsträger nach Paragraph 29 Neuntes Sozialgesetzbuch (§ 29 SGB IX) beteiligt.
Ein relativ neues Arbeitsfeld ist die Förderung der Selbsthilfe im Bereich Pflege / pflegende Angehörige nach Paragraph 45 d Elftes Sozialgesetzbuch (§ 45d SGB XI).




















