Patientenbeteiligung
Abgeschlossenes Projekt:
"Von Betroffenen zu Beteiligten: Selbsthilfegruppen als Akteure für mehr Patientenorientierung im Gesundheitswesen stärken"
2015 | Förderer: Bundesministerium für Gesundheit
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) im Jahr 2003 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Wahrnehmung der Interessen der Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen durch Patientenvertreter*innen gemäß § 140 f SGB V geschaffen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten.
Ziel der Einführung von Beteiligungsrechten im Gesundheitswesen war die Stärkung der Patientensouveränität und Patientenrechte. Aus Sicht des damaligen Gesetzgebers sollten Patient*innen zu Partner*innen und die Transparenz der Leistungserbringung für die Patient*innen verbessert werden. „Sie wissen besser 'was läuft' und achten selbst mit auf eine gute Versorgung. Gut informierte Patienten werden zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beitragen“.