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Patientenbeteiligung

Abgeschlossenes Projekt:
"Von Betroffenen zu Beteiligten: Selbsthilfegruppen als Akteure für mehr Patientenorientierung im Gesundheitswesen stärken"
2015 | Förderer: Bundesministerium für Gesundheit

Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) im Jahr 2003 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Wahrnehmung der Interessen der Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen durch Patientenvertreter*innen gemäß § 140 f SGB V geschaffen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten.

Ziel der Einführung von Beteiligungsrechten im Gesundheitswesen war die Stärkung der Patientensouveränität und Patientenrechte. Aus Sicht des damaligen Gesetzgebers sollten Patient*innen zu Partner*innen und die Transparenz der Leistungserbringung für die Patient*innen verbessert werden. „Sie wissen besser 'was läuft' und achten selbst mit auf eine gute Versorgung. Gut informierte Patienten werden zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beitragen“.

Patienteninteressen vertreten – Mitberaten
NAKOS 2014

Illustration

Erfahrungen einbringen, Interessen vertreten
Patient und Selbsthilfe, Band 1
2. Auflage
NAKOS 2015

Erfahrungen einbringen, Interessen vertreten
Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS 2014

Patient & Selbsthilfe

Die Homepage von Patient und Selbsthilfe

Auf der Subwebseite der DAG SHG sind ausführliche Informationen aufbereitet zu den Möglichkeiten der strukturierten Beteiligung von Selbsthilfevertreter*innen auf Bundes- und Landesebene nach § 140 f SGB V.

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Strukturierte Patientenbeteiligung gemäß § 140f SGB V
NAKOS Studien | Selbsthilfe im Überblick 5 | Zahlen und Fakten 2017 | Kapitel 12
NAKOS 2017

 

Vom Selbsthilfeengagement zur Beteiligung

Ein Debattenbeitrag von Ursula Helms (NAKOS 2017)