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14.01.2019

Regierungskoalition plant Änderung der gesetzlichen Selbsthilfeförderung

Selbsthilfe Koordination Bayern begrüßt die geplante Änderung in einer Stellungnahme

Die Fraktionen der Bundesregierung haben eine Änderung der finanziellen Selbsthilfeförderung nach § 20h Sozialgesetzbuch V vorgeschlagen, so dass künftig sowohl pauschale Fördermittel als auch Projektmittel einheitlich und gemeinschaftlich kassenartenübergreifend von den Krankenkassen und ihren Verbänden vergeben werden sollen. Bisher können Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen pauschale Mittel aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung und Projektmittel aus der kassenindividuellen Förderung bei einzelnen Krankenkassen beantragen. Diese Unterteilung soll wegfallen, sämtliche Fördergelder sollen künftig bei der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung beantragt und vergeben werden. Die Neuregelung ist für 2020 geplant.

Die Selbsthilfe Koordination (SeKo) Bayern begrüßt in einer Stellungnahme die geplante Änderung. Das Verfahren werde dadurch "vereinheitlicht, vereinfacht, gerechter und vor allen Dingen transparenter", schreibt SeKo Bayern in der Stellungnahme auf ihrer Internetseite. Begrüßt wird vor allem, dass die gemeinschaftliche Selbsthilfe dadurch ein Mitberatungsrecht für die gesamten Fördergelder habe. SeKo Bayern verweist auf das Modell der Runden Tische zur Vergabe der Fördermittel, welches in Bayern seit zehn Jahren erfolgreich umgesetzt wird.

Quelle: Selbsthilfe Koordination Bayern | www.seko-bayern.de