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17.05.2019

"Fanpages" bei Facebook

Eine NAKOS-Information zum Datenschutz

Wenn Sie parallel zu Ihrem Internetauftritt eine Seite bei Facebook (sogenannte Fanpage) unterhalten, müssen Sie folgendes beachten:

Der Europäische Gerichtshof hat im Sommer 2018 entschieden, dass die Betreibenden von Fanpages hierfür eine "geteilte Verantwortung" (zusammen mit Facebook) haben.

Noch ist unklar, wie die Betreibenden von Fanpages dieser Verantwortung angemessen nachkommen können. Denn nicht nur die Nutzenden von Facebook, sondern auch die Betreibenden einer Fanpage haben keine ausreichenden Informationen dazu, wie die Daten von Facebook verarbeitet werden.

Als erster Schritt sollte von der Facebook-Fanpage aus ein Link zu der Datenschutzerklärung auf dem eigenen Internetauftritt gelegt werden.

In diese Datenschutzerklärung sollte dann ein Abschnitt aufgenommen werden, in dem benannt ist, dass eine Facebook-Fanpage unterhalten wird (siehe zum Beispiel auf dem Facebookauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit). Sobald es konkretere Hinweise zur Umsetzung gibt, werden wir erneut darüber berichten.

Weitere Informationen zum Datenschutz auf unserer Themenseite:
www.nakos.de/themen/datenschutz