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09.09.2019

BAG SELBSTHILFE: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung muss fortgesetzt werden

Kabinettsentwurf sieht dauerhafte Förderung über 2022 hinaus vor

Die BAG SELBSTHILFE und die Landesarbeitsgemeinschaften und -vereinigungen der Selbsthilfe haben die geplante dauerhafte Förderung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) begrüßt.
Die EUTB stoße auf große positive Resonanz und der Bundestag sollte nun die Neuregelung beschließen, heißt es in einer Pressemitteilung vom 30. August 2019. Die Bundesregierung hatte Mitte August einen Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet, mit dem das bislang bis zum 31. Dezember 2022 befristete Angebot dauerhaft und flächendeckend gesichert werden soll.

"Es kann nur betont werden, dass die EUTB ein Erfolg ist und über das Jahr 2022 hinaus gefördert werden muss", erklärt Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende der BAG SELBSTHILFE. "Das Besondere an der EUTB ist die Verankerung des so genannten Peer-Konzepts. Das heißt: Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden von anderen Betroffenen beraten, die aufgrund eigener Erfahrung gezielt Informationen geben können. Damit greift die EUTB eines der zentralen Wesensmerkmale der Selbsthilfe auf – ein Prinzip, dass seit vielen Jahrzehnten in zahlreichen Selbsthilfeorganisationen und -gruppen erfolgreich angewandt wird."

Die bisherige große Resonanz auf die EUTB zeige, dass sie als Ergänzung zu den Beratungsangeboten von Leistungsträgern und Leistungserbringern nicht nur hilfreich, sondern offenbar auch dringend erforderlich ist, heißt es weiter- Sie schaffe ein besonderes Vertrauen bei den Ratsuchenden und fördere so in besonderer Weise Selbstbestimmung, Partizipation und Inklusion in allen Lebensbereichen.

Allerdings sehen die Unterzeichner der Resolution auch einen dringenden Reformbedarf bei den Rahmenbedingungen der Förderung. Unverhältnismäßig hohe bürokratische Hürden, komplizierte Antragsverfahren und kaum zu finanzierende Eigenbeteiligungen erschwerten den ohnehin schon nicht leicht zu bewerkstelligenden Aufbau und Betrieb einer Beratungsstelle. Viele kleinere Organisationen, die nur über rein ehrenamtlich tätige Mitarbeiter und geringe finanzielle Ressourcen verfügen, hätten deshalb sogar davon abgesehen, ein eigenes EUTB-Angebot zu erstellen, obwohl hieran erkennbar ein Bedarf besteht.

Quelle: BAG SELBSTHILF, Pressemitteilung vom 30.08.2019

Text: NAKOS Internetredaktion