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11.11.2019

Bahn bestellt Züge, die nicht barrierefrei sind

Behindertenverbände kritisieren "untragbaren Zustand"

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) hat die Deutsche Bahn Regio AG für die geplante Anschaffung von 18 Doppelstocktriebzügen kritisiert. Diese seien nicht barrierefrei, heißt es in einer Pressemitteilung. "Die DB Regio AG verstößt mit dieser Anschaffung gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 9, wonach alle geeigneten Maßnahmen zu treffen sind, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zu Transportmitteln zu gewährleisten", so BSK-Vertreterin Heike Witsch: "Das muss politische Konsequenzen haben."

Laut BSK sind die 18 Züge, die bei einem bekannten Triebwagenhersteller für 220 Millionen Euro bestellt wurden, für Rollstuhlfahrer selbstständig nicht nutzbar. Bereits im Eingangsbereich befinde sich eine fest verbaute Rampe mit einer unüberwindbaren und gefährlichen Steigung. Zudem entspreche die anschließende Wendefläche mit einem Durchmesser von gerade mal 117 Zentimetern nicht den gesetzlichen Vorgaben von 150 Zentimetern. Zum Rollstuhlfahrer-Stellplatz führe dann noch einmal eine Rampe mit 15 Prozent Steigung. Handbetriebene Rollstühle (Aktivrollstühle) könnten nur in Kippstellung auf den Hinterrädern die Rampen nutzen. Bei der Fahrt auf allen vier Rädern und bei Elektrorollstühlen ohne verstellbare Fußstützen setzten die Fußstützen auf. „Nicht nur für Rollstuhlfahrer ist diese Konstruktion gefährlich, auch für Fahrgäste mit Rollator, blinde oder sehbehinderte Fahrgäste, Eltern mit Kinderwagen und Fahrgäste mit schwerem Gepäck kann der Einstiegsbereich zur Falle werden", so die Einschätzung.

Kritisiert wird zudem, dass die anwesenden Verbände aus der Selbsthilfe und Wohlfahrtspflege beim „Runden Tisch für mobilitätseingeschränkte Reisende“ Ende Oktober in Kiel einfach vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. "Wir wurden jetzt darüber informiert, dass diese Züge im Gesamtwert von 220 Millionen Euro nicht barrierefrei und somit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht befahrbar sind", so Heike Witsch. Die empfohlenen Nachbesserungen seien bis auf einen Vorschlag alle abgelehnt worden.

Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., Pressemitteilung vom 11.11.2019