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02.12.2019

Angehörigen-Entlastungsgesetz entfristet Unabhängige Teilhabeberatung

Lebenshilfe: Wichtiges Signal für Menschen mit Behinderungen

Mit der Zustimmung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz hat der Bundesrat am 27. November 2019 unter anderem die langfristige Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) geregelt. Damit wurde die Entfristung des Angebotes vollzogen. Im Bundesteilhabegesetz war ursprünglich erst einmal die Förderung der über 500 Beratungsstellen bis Ende 2022 vorgesehen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßte diesen Schritt als "ein wichtiges Signal für Menschen mit Behinderung und ihre Familien, für mehr Teilhabe und Inklusion".

Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Pressemitteilung vom 29. November 2019