Bundessozialministerium fördert Projekte aus Partizipationsfond
Anträge sind bis 28. Januar 2020 möglich
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert im Jahr 2020 neue Projekte aus dem Partizipationsfond. Mit den Fördergeldern sollen, so das BMAS, "die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen (Selbstvertretungsorganisationen) verbessert werden". Anträge können bis 28. Januar 2020 eingereicht werden.
Die folgenden Maßnahmen sind nach Angaben des Ministeriums beispielsweise förderfähig:
- Erstellung barrierefreier Informationsmaterialien und Medien
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Tätige in Selbstvertretungsorganisationen
- Veranstaltungsteilnahmen für Ehrenamtliche durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
- Gewährung von Assistenzleistungen
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales | www.bmas.de