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07.01.2020

Evangelische Kirche plant Betroffenenbeirat zu sexualisierter Gewalt

Betroffene können ihr Interesse an Mitwirkung bekunden
 Fristverlängerung bis 20. März 2020

Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) ruft auf zur Mitwirkung im geplanten Betroffenenbeirat zu sexualisierter Gewalt. Der Beirat soll unter anderem bei der Umsetzung eines 11-Punkte-Handlungsplans gegen sexualisierte Gewalt beraten. Betroffene können ihr Interesse daran bekunden, in einem Auwahlverfahren werden die Mitglieder bestimmt. Die erste Sitzung soll im Frühjahr 2020 stattfinden. Die Mitgliedschaft in der EKD wird nicht vorausgesetzt.

Änderung vom 31. Januar 2020:
Die Frist für die Interessenbekundung wurde bis zum 20. März 2020 verlängert.

Quelle: Evangelische Kirche Deutschland | www.ekd.de