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13.03.2020

Neue Förderrichtlinie für Pflegeselbsthilfe in Niedersachsen

Förderfähig sind Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen

In Niedersachsen wurde die finanzielle Förderung der Pflelgeselbsthilfe durch das Land Niedersachsen und durch die Pflegeversicherung nach § 45d Sozialgesetzbuch XI geändert, teilt das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen auf seiner Internetseite mit. Förderfähig seien Selbsthilfegruppen, die sich der Unterstützung, Betreuung und Entlastung von pflegebedürftigen Menschen oder deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Selbsthilfekontaktstellen können Fördermittel erhalten für die fachliche Unterstützung von Selbsthilfegruppen, schreibt das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen.

Quelle: Selbsthilfe-Büro Niedersachsen | www.selbsthilfe-buero.de