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30.03.2020

Verändertes Verfahren der Selbsthilfeförderung während der Corona-Pandemie

GKV-Spitzenverband empfiehlt "pragmatische Lösung" hinsichtlich zweiter Unterschrift

Der GKV-Spitzenverband hat die Krankenkassen gebeten, das Verfahren der Selbsthilfeförderung während der Corona-Pandemie anzupassen. Die empfohlene Änderung betrifft die erforderlichen Unterschriften von zwei Selbsthilfevertreter*innen bei Förderanträgen und Verwendungsnachweisen. In einer E-Mail-Nachricht des GKV-Spitzenverbandes an die NAKOS heißt es:

"In Abstimmung mit den Verbänden der Krankenkasse auf Bundesebene (...) haben wir [den Krankenkassen] empfohlen, sofern die zweite Unterschrift aufgrund ausfallender Treffen etc. nicht vorgelegt werden kann, kurzfristig eine E-Mail-Bestätigung der zweiten unterschriftsberechtigten Person einzuholen. Ungeachtet dessen sind fehlende Unterlagen mit den Original-Unterschriften innerhalb von zwei Monaten nachzureichen.

Sofern weitere Einzelunterlagen fehlen, die für die Bewilligung notwendig sind, sollen diese auch in digitaler Form zugesendet werden können. Auch diese Unterlagen sind dann innerhalb einer Frist von zwei Monaten im Original nachzureichen."

Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes ist eigentlich festgelegt: "Anträge und Verwendungsnachweise sind von zwei legitimierten Vertreterinnen oder Vertretern des Antragstellers zu unterzeichnen." Der GKV-Spitzenverband hat sich zu dieser "pragmatischen Lösung" entschieden, "um die Arbeit der Selbsthilfe für chronisch kranke Menschen, die in der Corona-Krise besonders gefährdet sind, zu unterstützen und insbesondere die hierfür notwendigen Fördermittel zeitnah zur Verfügung zu stellen".

Quelle: GKV-Spitzenverband, Nachricht vom 30. März 2020