Seite drucken Sie befinden sich hier:  HOME  /  Aktuelles  /  Nachrichten
27.04.2020

So funktioniert Psychotherapie während der Corona-Pandemie

Psychotherapeutenkammer-Präsident Munz informiert über Abläufe

"Eine psychotherapeutische Behandlung kann grundsätzlich weiter in den Praxen stattfinden, auch trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung gehört zur medizinisch dringend notwendigen Versorgung", sagt Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, in einem Interview mit der Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Voraussetzung sei, dass Patient*innen keine Erkältungssymptome und sich nicht mit dem Coronavirus angesteckt haben.

Möglich sind auch Videositzung etwa über einen Computer. Eine spezielle Software ist nicht nötig, und es fallen keine weiteren Kosten an. Munz erklärt: "Für eine Videobehandlung ruft der Patient über seinen Browser eine Internetseite auf, mit der sich beide Gesprächspartner sehen können. Der Psychotherapeut erklärt dem Patienten, welche Internetseite er aufrufen muss und welchen Code er dort eingeben muss, um die Sitzung starten zu können." Die Programme erfüllten strenge Sicherheitsanforderungen.

Auch eine Behandlung per Telefon ist möglich – mit einer Ausnahme: wenn Patient*innen erstmals aufgrund psychischer Beschwerden eine*n Psychotherpeut*in aufsuchen. "Der Psychotherapeut muss die Patienten weiterhin zur Diagnostik sehen. Eine rein telefonische Beratung, ob eine Behandlung notwendig ist, ist nicht möglich." Dafür ist ein Praxisbesuch oder ein Videogespräch erforderlich.

Quelle: Stiftung Deutsche Depressionshilfe, Newsletter vom 24. April 2020