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27.04.2020

Stellungnahme der Alzheimer Gesellschaft zur Corona-Krise

Forderungen zum Entwurf des zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft weist mit einer Stellungnahme auf die Situation von Demenzkranken und ihren pflegenden Angehörigen während der Corona-Pandemie hin. In der Stellungnahme vom 27. April 2020 fordert der Verein in Hinblick auf das geplante zweite Bevölkerungsschutzgesetz:
 

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten nach dem Gesetzesentwurf vorübergehend die Möglichkeit, den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro flexibel für notwendige Unterstützung einzusetzen. Diese Regelung solle auch auf andere Pflegegrade ausgeweitet werden, denn viele Angehörige haben angesichts geschlossener Tagespflegeeinrichtungen zusätzliche Kosten.
  • Im Gesetzesentwurf ist eine Entschädigung für Einnahmeausfälle auch für Träger anerkannter Angebote zur Alltagsunterstützung vorgesehen. Dazu gehörten auch viele Angebote der örtlichen Alzheimer-Gesellschaften. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordert zusätzlich eine Flexibilisierung bei den möglichen Angebotsformen, etwa die Vergütung von Angeboten per Telefon oder Video.

Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Stellungnahme vom 27. April 2020