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05.11.2020

NAKOS-Pressemitteilung "Teil-Lockdown: Gruppentreffen nicht verbieten"

Selbsthilfegruppen sind für ihre Mitglieder wichtige psychische Stütze

Bundesweit wurden die Infektionsschutzverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie überarbeitet. Seit dem 2. November sind in einzelnen Bundesländern für Selbsthilfegruppen keine Gruppentreffen mehr erlaubt. Negative Folgen für die psychische Gesundheit der Gruppenmitglieder sind unausweichlich. Die bundesweite Selbsthilfe-Fachstelle NAKOS fordert daher Gruppentreffen nicht generell zu verbieten.

Ein generelles Verbot von Gruppentreffen über Wochen oder gar Monate schadet den Gruppenmitgliedern. Für Viele sind die Gruppentreffen lebensnotwendig. Wenn sie nicht stattfinden, nehmen psychische Beschwerden zu, Suchterkrankten drohen Rückfälle, Gruppenmitglieder sind von Einsamkeit und sozialer Isolation betroffen. Selbsthilfegruppen sind systemrelevant. Unverständlich sind daher Regelungen wie in Bayern, die Treffen von Selbsthilfegruppen nicht mehr erlauben, während Gruppentreffen unter fachlich-professioneller Leitung weiter möglich sind.

Selbsthilfegruppen beteiligen sich an der Kontaktreduzierung
Aufgrund chronischer Erkrankungen und Behinderungen gehören Gruppenmitglieder zur besonders schutzbedürftigen Risikogruppe. Entsprechend nutzen Selbsthilfegruppen alle Möglichkeiten, um Kontakte auch im Rahmen des Selbsthilfeengagements zu reduzieren. Wie bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr können Selbsthilfegruppen sich vorübergehend in Videokonferenzen austauschen oder durch Telefonketten in Verbindung bleiben. Einige Gruppen können sich zeitweise in kleinere Gruppen aufteilen. In Einzelfällen sind auch weiter Treffen im Freien möglich. Bei einem kurzen Lockdown von wenigen Wochen kann je nach Gruppe auch ein vorübergehendes Aussetzen eine Option sein.

Gruppenmitglieder setzen Hygienekonzepte verantwortungsvoll um
Die Treffen von Selbsthilfegruppen orientieren sich seit dem Sommer an den umfassenden Hygienekonzepten, die von Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen entwickelt wurden. Die Hygienekonzepte beinhalten detaillierte Hygiene- und Desinfektionsvorschriften und Abstandsregeln sowie teilweise Personenbegrenzungen, Anmelde- und Dokumentationspflichten. Durch die Einhaltung der Hygienekonzepte ist das Risiko von Infektionen minimiert.

Covid-19-Erkrankte schließen sich zusammen
Seit dem Sommer kommt es zu ersten Gründungen von Corona-Selbsthilfegruppen. Covid-19-Langzeiterkrankte und Angehörige von Erkrankten suchen Gleichbetroffene, um sich mit ihnen vor Ort oder im Internet zusammenzuschließen. Gemeinsam mit anderen gelingt es ihnen leichter, diese schwierige Lebenssituation zu bewältigen. Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer sowie Mitmenschlichkeit und Geborgensein in der Gruppe müssen auch während eines Lockdowns für  die gemeinschaftliche Selbsthilfe gewährleistet sein.

Ansprechpartner*innen:
Dr. Jutta Hundertmark-Mayser, Niclas Beier
Telefon: 030 / 31 01 89 60
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de

Download: Teil-Lockdown: Gruppentreffen nicht verbieten