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09.03.2021

Große Koaltion einigt sich auf Lobbyregister

Forderungen nach exekutivem Fußabdruck wurden nicht berücksichtigt

Die Große Koalition hat sich Anfang März nach langer Diskussion auf ein verpflichtendes Lobbyregister geeinigt. Professionelle Interessensvertreter*innen sollen künftig ihren Namen, Informationen zu ihren Tätigkeiten und Auftraggeber*innen angeben müssen. Das soll für Kontakte zu Ministerien bis zur Ebene der Unterabteilungsleitungen gelten.

Ein sogenannter exekutiver Fußabdruck ist hingegen nicht vorgesehen. Dieser wurden lange von Nichtregierungsorganisationen wie LobbyControl und Abgeordnetenwatch gefordert. Mit dem exekutiven Fußabdruck, so die Idee, sollte die Beteiligung von Lobbyist*innen an Gesetzesentwurf dokumentiert werden. Der Bundestag könnte noch im März 2021 über das Lobbyregister abstimmen.

Quellen

  • LobbyControl: "Pressekommentar: Kompromiss beim Lobbyregister mit Licht und Schatten", Meldung vom 3. März 2021 | www.lobbycontrol.de
  • Der Spiegel: "Lobbyregister soll Politik ein bisschen transparenter machen", Beitrag vom 4. März 2021 | www.spiegel.de
  • Süddeutsche Zeitung: "Union und SPD einigen sich auf Lobbyregister", Beitrg vom 3. März 2021 | www.sueddeutsche.de

Text: Niclas Beier