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29.04.2021

Neues Abgeordnetengesetz in erster Lesung

Verschärfte Regelungen sollen mehr Transparenz bringen

Wie schon im März angekündigt, wurde am 22. April der von allen Fraktionen eingebrachte Entwurf für ein geändertes Abgeordnetengesetz in erster Lesung debattiert. Im Nachgang an die Verabschiedung des Lobbyregisters am 26. März und insbesondere auch vor dem Hintergrund der Verfehlungen einzelner Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion (sogenannte "Maskenaffäre") wurde das Thema Transparenz bei Nebeneinkünften und Unternehmensbeteiligungen von Abgeordneten diskutiert. Die Regierungsparteien kündigten daraufhin ein entsprechendes Maßnahmenpaket an.

So soll es im Neuentwurf Verschärfungen etwa bei den Grenzen geben, ab welcher Höhe Nebeneinkünfte und Beteiligungen von Abgeordneten öffentlich gemacht werden müssen. Organisationen wie Transparency Deutschland oder Lobbycontrol begrüßen den Neuentwurf des Gesetzes zwar als Schritt in die richtige Richtung, fordern aber gleichzeitig Nachbesserungen (wie etwa eine unabhängige Kontrollinstanz) und mahnten ähnliche Anstrengungen auch für weitere Bereiche der Politik an.

Quellen:

  • Bundestag.de: "Transparenzregeln für Abgeordnete sollen verschärft werden", Nachricht vom 22. April 2021 | www.bundestag.de
  • Transparency.de: "Abgeordnetengesetz: Transparency begrüßt Schritt in die richtige Richtung und fordert unabhängige Kontrollinstanz", Beitrag vom 22. April 2021 | www.transparency.de
  • Lobbycontrol.de: "Abgeordnetengesetz wird verschärft: Bezahlte Lobby-Nebenjobs künftig verboten", Beitrag vom 21. April 2021 | www.lobbycontrol.de

Text: David Brinkmann