Seite drucken Sie befinden sich hier:  HOME  /  Aktuelles  /  Nachrichten
10.05.2021

Teilhabestärkungsgesetz im Bundestag verabschiedet

Der Paritätische veröffentlicht Fachinformation zu den Auswirkungen

"Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Zudem sollen soziale Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket rechtssicher gemacht und vereinfachte, elektronische Anträge auf Kurzarbeit ermöglicht werden. Die BAGFW [Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege – Red.] hatte zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen.

Die nun beschlossenen Änderungen betreffen die folgenden Regelungsbereiche:

  • Verbesserung der Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden: Die Jobcenter erhalten die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen, die SGB II beziehen, neben dem Rehabilitationsverfahren auch Leistungen nach den §§ 16a ff SGB II zu erbringen.
  • Die gesetzlichen Kriterien für die Berechtigung zu Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX Teil 2 (§ 99 SGB IX) werden entsprechend dem Konzept der Arbeitsgruppe 'Leistungsberechtigter Personenkreis' durch Orientierung an den Begrifflichkeiten der UN-BRK und der ICF angepasst.
  • Das SGB IX wird dahingehend ergänzt, dass die dort genannten Leistungserbringer geeignete Maßnahmen treffen sollen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen vor Gewalt geschützt werden.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen werden in den Leistungskatalog der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aufgenommen.
  • Das Budget für Ausbildung wird auf Personen ausgeweitet, die sich im Arbeitsbereich einer WfbM oder eines anderen Leistungsanbieters befinden.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz wird um Neuregelungen zu Assistenzhunden erweitert. Der Zutritt soll Menschen mit Behinderungen nicht wegen der Begleitung durch einen Assistenzhund verweigert werden dürfen.
  • Digitale Pflegeanwendungen werden auch in der Hilfe zur Pflege nach SGB XII eingeführt.

Die BAGFW hatte zum Referentenentwurf wie auch zum Kabinettsentwurf Stellung genommen, es wurden einige Hinweise aus den Stellungnahmen im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere wesentliche Regelungsbedarfe wie z. B. zur Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus wurden nicht aufgegriffen."

Quelle und Text: Der Paritätische | www.der-paritaetische.de