Bundestag beschließt Gesetz zur digitalen Versorgung und Pflege
Paritätischer fordert Nachbesserungen
Der Bundestag hat das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) beschlossen. Das Gesetz sieht einen Ausbau der Telemedizin und der Telematikinfrastruktur vor. Videosprechstunden und elektronische Rezepte sollen vereinfacht werden, etwa indem Videosprechstunden auch über die bundesweite Service-Hotline 116117 vermittelt werden. Auf diesem Weg sollen künftig auch Psychotherapeut*innen und Hebammen vermittelt werden können.
Weiter sollen Gesundheits-Apps stärker zum Einsatz kommen. Digitale Pflegeanwendungen sollen helfen, mit Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen und Pflegefachkräften zu erleichtern. Versicherte können ihre Daten in der elektronischen Patientenakte speichern. Der Paritätische Gesamtverband fordert Nachbesserungen: Ungelöst sei der Anschluss der Pflegeeinrichtungen an die digitalen Netze, vor allem die Finanzierungsgrundlagen.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium | www.bundesgesundheitsministerium.de
- Der Paritätische Gesamtverband: "Bundestag hat Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz beschlossen. Nachbesserungen sind nötig" (11. Mai 2021) | www.der-paritaetische.de
- Zeit Online: "Bundestag baut Digitalisierung im Gesundheitssektor aus" (6. Mai 2021) | www.zeit.de
Text: Niclas Beier