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09.09.2021

Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt fordert gesetzlichen Beratungsanspruch

Das Positionspapier rückt damit die bislang nicht etablierten Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit sowie für das gesamte Feld der geschlechtlichen Vielfalt in den Fokus.

Das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt des BMFSFJ fordert einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch auf Beratung, Information und Aufklärung zu diesen besonderen Herausforderungen.
 
Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Versorgungsstandard für alle Altersgruppen ermöglicht, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gewährleistet, aber auch die Planungssicherheit im Hinblick auf die nötigen Beratungsangebote gestärkt werden. Der Paritätische Gesamtverband ist Mitglied im Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt.
 
Trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen finden im Versorgungssystem der psychosozialen Beratung wenig spezifische beziehungsweise qualifizierte Unterstützung. Sie und ihre Familien haben in allen Lebensaltersstufen und vielen Lebensbereichen sehr spezifische Beratungsbedarfe, beispielsweise zu Gesundheit, Personenstand, Akzeptanz, oder Umgang mit Diskriminierung in der Schule/am Arbeitsplatz.

Ein Anspruch auf sensible und fachlich kompetente Beratung für diese Zielgruppe lässt sich mittelbar aus dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie dem Sozialgesetzbuch Erstes Buch herleiten. Konkret sind bundesrechtlich nur Teilaspekte des Beratungsbedarfs im Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen, im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII) und im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geregelt; diese sind allerdings noch nicht mit den notwendigen Beratungsangebotsstrukturen hinterlegt. Ein vom Lebensalter und spezifischen Anliegen unabhängiger Beratungsanspruch existiert hingegen nicht.
Das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt empfiehlt deshalb für trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen und ihre Angehörigen
• die bundesgesetzliche Festschreibung des Anspruchs auf Beratung,
• den Auf- und Ausbau einer effizienten, tragfähig finanzierten bundesweiten Beratungs- und Unterstützungslandschaft, welche
• niedrigschwellig, barrierefrei, regional erreichbar oder aufsuchend sowie kostenlos eine diskriminierungsfreie Unterstützung anbietet und
• unter Einhaltung qualitativer Mindeststandards, die Fortbildung von Beratenden und Peer-Beratenden aus den Regel- und Community-Strukturen sicherstellt sowie
• die gezielte Vernetzung der unterschiedlichen Angebote der verschiedenen Träger voranbringt.
Dabei ist es essenziell, die Kompetenzen der Community und Peer-to-Peer basierten Beratungsangebote zu nutzen und zu stärken, auch weil deren Arbeit im Austausch mit Verantwortlichen, z. B. Ärzt*innen, Therapeut*innen und Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung, unmittelbar und wesentlich zum Abbau von Diskriminierungen und steigender Akzeptanz für trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen und ihre Angehörigen führt.

Quellen:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
Positionspapier Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt 547 KB