Neue Förderperiode für Mittel aus dem Partizipationsfonds
Bewerbungen noch bis zum 7. Juli möglich
Der Partizipationsfonds soll dazu beitragen, Menschen mit Beeinträchtigungen aktiv an politischen Entscheidungsprozessen auf Bundesebene teilhaben zu lassen. Dafür werden seit 2017 jährlich rund eine Million Euro – insbesondere für Selbstvertretungsorganisationen – zur Verfügung gestellt.
Förderfähig sind unter anderem die folgenden Maßnahmen:
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
- Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
- Durchführung von Fortbildungen für Hauptamtliche in Selbstvertretungsorganisationen
- Veranstaltungsteilnahme für Ehrenamtliche durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
Anträge für die neue Förderperiode ab 15. Oktober oder später können noch bis zum 7. Juli 2022 eingereicht werden.
Auch Akteure aus der Selbsthilfe können grundsätzlich Mittel beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausführliche Informationen über die möglichen Zuwendungsempfänger, den Bewerbungsprozess und die Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.gsub.de/.
Förderbekanntmachung: https://www.bmas.de
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) | https://www.bmas.de
Text: Friederike Opitz