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31.10.2022

Selbsthilfeförderung auf Bundesebene – Anträge für Förderjahr 2023 können gestellt werden

Gemeinsames Rundschreiben der Krankenkassen erläutert das Antragsverfahren

Ab sofort können Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene Anträge auf Fördermittel nach § 20h SGB V für das Jahr 2023 einreichen. Das aktualisierte „Gemeinsame Rundschreiben“, welches über das Antragsverfahren informiert, ist auf dem Webportal www.selbsthilfefoerderung.com sowie auf der Internetseite des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) www.vdek.com veröffentlicht. Auch die aktualisierten Formulare für Antrag und Verwendungsnachweis stehen dort zur Verfügung.

Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung können ab dem 31.10.2022 auch online über das Portal www.selbsthilfefoerderung.com eingereicht werden. Allerdings müssen auch online gestellte Anträge nach wie vor anschließend ausgedruckt, unterschrieben und per Post an den vdek geschickt werden. Die Antragsfrist für die Anträge auf Pauschalförderung ist der 31. Dezember 2022.

Neben der Pauschalförderung können bundesweite Selbsthilfeorganisationen auch krankenkassenindividuelle Projektförderung beantragen. Auch das Antragsverfahren für diese krankenkassenindividuelle Projektförderung ist in dem Gemeinsamen Rundschreiben beschrieben. Anders als die Pauschalförderung muss die Förderung von Projekten bei den einzelnen Krankenkassen beantragt werden; die Antragsfristen können sich dabei von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Anträge auf Projektförderung sind weiterhin schriftlich einzureichen, eine Antragstellung über das Internetportal ist nicht möglich.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 20h SGB V verpflichtet, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe finanziell zu fördern. Für das Jahr 2023 umfassen die Fördermittel – bei einem Richtwert von 1,23 Euro pro Versicherten – insgesamt 90,62 Millionen Euro. Mindestens 70 Prozent (63,43 Millionen Euro) dieser Fördermittel werden für die Pauschalförderung bereitgestellt, die übrigen 30 Prozent (27,19 Millionen Euro) für Projekte. Auch Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene und örtlicher Ebene können gefördert werden.

Informationen zur Pauschalförderung auf Bundesebene: www.selbsthilfefoerderung.com
Informationen zur Projektförderung auf Bundesebene: www.vdek.com
Informationen der NAKOS zur Selbsthilfeförderung: www.nakos.de

Quelle: Gemeinsames Rundschreiben zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene gemäß § 20h SGB V durch die Krankenkassen und ihre Verbände auf Bundesebene, Oktober 2022

Text: David Brinkmann, NAKOS