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23.02.2023

Förderung neuer Projekte aus dem Partizipationsfonds

Mittel für neue Förderperiode bis zum 5. April 2023 beantragen

Mit dem Partizipationsfonds fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die bundesweit tätig sind. Dadurch sollen die Organisationen dabei unterstützt werden, Politik und Gesellschaft gleichberechtigt mitzugestalten.

Förderfähig sind unter anderem die folgenden Maßnahmen:
 

  • Durchführung von Fortbildungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
  • Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
  • Veranstaltungsteilnahme für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
  • Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien

Anträge für die neue Förderperiode mit einem Projektstart ab 1. Oktober 2023 oder später können bis zum 5. April 2023 eingereicht werden.

Zur Förderbekanntmachung unter www.bmas.de

Förderrichtlinie
Auch Akteure aus der Selbsthilfe können grundsätzlich Mittel beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausführliche Informationen über die möglichen Zuwendungsempfänger, den Bewerbungsprozess und die Förderrichtlinie finden Sie unter www.gsub.de.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) | www.bmas.de

Text: Friederike Opitz