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27.10.2023

GKV-Selbsthilfeförderung auf Bundesebene im Jahr 2024

Gemeinsames Rundschreiben und Formulare veröffentlicht

Ab sofort können Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene Anträge auf Fördermittel nach § 20h SGB V für das Jahr 2024 einreichen. Die wichtigsten Informationen rund um das aktuelle Förderverfahren enthält das „Gemeinsame Rundschreiben 2024“ der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene. Dieses ist unter www.selbsthilfefoerderung.com sowie auf der Seite des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) www.vdek.com verfügbar. Auch die aktualisierten Formulare für die Antragstellung und die Verwendungsnachweisführung sind dort abrufbar.

Förderanträge können ab Ende Oktober auch direkt online unter www.selbsthilfefoerderung.com gestellt werden. Dies ist sowohl für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung als neuerdings auch für die kassenindividuelle Projektförderung durch die Ersatzkassen möglich. Für beide Förderstränge gilt allerdings weiterhin, dass auch online gestellte Anträge gleichzeitig in Papierform postalisch (mit zwei legitimierten Unterschriften) eingereicht werden müssen.

Antragsfrist für die Anträge auf Pauschalförderung auf Bundesebene ist der 31. Dezember 2023 (es gilt der Poststempel).

Die Frist für die Anträge auf Projektförderung auf Bundesebene ist in der Regel ebenfalls der 31. Dezember 2023. Vereinzelt kann diese aber abweichen und ist mit den einzelnen Krankenkassen oder Krankenkassenverbänden zu regeln. Hinweise zu den Fristen finden sich auch auf den Internetseiten der Kassen.

Vorgesehene Fördermittel für 2024
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 20h SGB V verpflichtet, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe finanziell zu fördern. Für das Jahr 2024 umfassen die Fördermittel laut Rundschreiben – bei einem Richtwert von 1,28 Euro pro Versicherten – bundesweit insgesamt 95,11 Millionen Euro. Mindestens 70 Prozent (66,58 Millionen Euro) dieser Fördermittel werden für die Pauschalförderung bereitgestellt, die übrigen 30 Prozent (28,53 Millionen Euro) für Projekte. Auch Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene und örtlicher Ebene können gefördert werden.

Weitere Informationen zum Förderjahr 2024 und zur Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt haben wir hier zusammengestellt:

NAKOS-Informationen zur Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen

Text: David Brinkmann

Quelle: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) | www.vdek.com