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29.01.2019

DAG SHG lehnt vorgeschlagene Änderung der Selbsthilfeförderung ab

Stellungnahme beschreibt Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Neuregelung

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) lehnt in einer Stellungnahme die vorgeschlagene Änderung der Selbsthilfeförderung nach § 20h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ab. Nach Abwägung von Vor- und Nachteilen kommt die DAG SHG zu einer Ablehnung der vorgeschlagenen Änderung. Für die meisten Selbsthilfegruppen ist die Projektförderung weniger sachgerecht als pauschale Zuschüsse zur Unterstützung der regulären Selbsthilfearbeit. Die DAG SHG beurteilt daher den Aufwand für die Umsetzung des Vorschlags unter Berücksichtigung von vielerorts etablierten Kooperationen für die angestrebte Vereinheitlichung und Vereinfachung des Antragsverfahrens sowie die Steigerung von Beratungsbeteiligung und Transparenz als zu hoch und nicht ausreichend zielführend. Die DAG SHG plädiert anstelle der vorgeschlagenen Änderung für einen vereinfachten Zugang zu pauschalen Mitteln und eine Erhöhung des Anteils pauschaler Mittel auf 70 Prozent.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben im Dezember 2018 in einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz auch eine Neuregelung der Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen vorgeschlagen. Nach dem Antrag soll die kassenindividuelle Projektförderung ab 2020 wegfallen und die Projektförderung wie bereits die Pauschalförderung kassenartenübergreifend erfolgen.

Stellungnahme der DAG SHG zum Änderungsantrag zum TSVG, 29. Januar 2019