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Wer kann sich an eine Selbsthilfekontaktstelle wenden?

Jede*r Betroffene mit jedem Problem, welche*r sich mit Gleichbetroffenen zusammenschließen möchte, kann sich an eine Kontaktstelle wenden, egal ob er ein gesundheitsbezogenes Anliegen hat, ob es eher um psychische Belastungen oder um soziale Probleme wie nach einer Trennung vom*n Partner*in, um Probleme mit Alkohol oder Drogen geht. Auch Angehörige können sich über Möglichkeiten der Gruppenselbsthilfe beraten lassen und sich informieren.

Selbsthilfekontaktstellen unterstützen Selbsthilfegruppen – unabhängig davon, ob diese einem Dachverband angehören, ob ihre Mitglieder Versicherte einer bestimmten Krankenkasse sind oder ob die Kooperation mit einer bestimmten Berufsgruppe angestrebt wird, gleich auch, um welche Problem- oder Themenbereiche es sich handelt.

Die Angebote richten sich zudem an Versorgungseinrichtungen und Fachleute unterschiedlichster Disziplinen, an Politik, Verwaltung und Sozialversicherungen und an die Öffentlichkeit, vor allem an die Medien.

Selbsthilfekontaktstellen sind keine Mitgliederorganisationen. Das heißt, die Angebote stehen jeder und jedem schnell und ohne formale Hürden offen. Die Leistungen sind in der Regel kostenfrei, unter Umständen werden geringe Beiträge für Raummiete, Fotokopien und Ähnliches erhoben.

NACHFRAGEN

Was macht eine Selbsthilfe-Kontaktstelle?

Die Selbsthilfe im Paritätischen NRW informiert über Angebote und Beratungsthemen von Selbsthilfe-Kontaktstellen. *