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Ein Bankkonto für Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich benötigen für die Beantragung von Fördermitteln bei den gesetzlichen Krankenkassen ein eigenes Konto. Fördermittel dürfen nur noch auf ein für die Zwecke der Selbsthilfegruppe seperates Konto überwiesen werden (vergleiche Absatz A.5.3 Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 2022).

Bitte informieren Sie sich darüber in unserem Lexikon.

127.0.0.1 3.238.111.130