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Ein Bankkonto für Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich benötigen für die Beantragung von Fördermitteln bei den gesetzlichen Krankenkassen ein eigenes Konto. Fördermittel dürfen nur auf ein für die Zwecke der Selbsthilfegruppe separates Konto überwiesen werden (vergleiche Absatz A.5.3 Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 2022).

Weitere praktische Hinweise zur Führung von „Gruppenkonten