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Grundsätzliches

Grundsätzlich gilt, dass die Fördermittel nicht versichertenbezogen verausgabt werden. Das bedeutet, dass jede Selbsthilfegruppe (sofern sie einen Gesundheitsbezug aufweist) bei jeder Krankenkasse in ihrer Region Fördermittel beantragen kann. Die Mitglieder der Selbsthilfegruppe müssen nicht bei der jeweiligen Krankenkasse versichert sein. Für größere Selbsthilfezusammenschlüsse oder Selbsthilfeorganisationen gilt, dass diese Fördermittel entsprechend der Ebenenförderung beantragen sollten. Das heißt Landesorganisationen bei den Landesverbänden, Bundesorganisationen bei den Bundesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen.

Anträge auf Förderung sind kalenderjährlich neu zu stellen. Die Antragsfristen sind uneinheitlich, bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Krankenkasse.

Die 'Fördergrundsätze' im Leitfaden Selbsthilfeförderung (herausgegeben vom GKV-Spitzenverband) beinhalten die Grundlagen der Förderung und Empfehlungen für die Umsetzung. Wenn Sie erstmals Fördermittel beantragen, empfehlen wir diese als wesentliche Hintergrundinformation.

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Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 21. Oktober 2022 – gültig ab 2023
GKV-Spitzenverband | 2022