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GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene im Förderjahr 2024

Aktuelle Informationen zur Antragstellung für die neue Förderperiode

Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene hat das Gemeinsame Rundschreiben versandt und die Antragsunterlagen für das Förderjahr 2024 online zur Verfügung gestellt. Mit dem Gemeinsamen Rundschreiben informieren die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die Bundesorganisationen der Selbsthilfe über die Beantragung von Fördermitteln aus der Pauschal- und der Projektförderung.

Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung auf Bundesebene

Mit der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden die förderfähigen Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst. Finanziert werden originäre selbsthilfebezogene Aufgaben und damit einhergehende regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen sowie satzungsgemäße Aufgaben. Auch in die regelmäßigen Aufgaben überführte (zunächst in Projektform erprobte) Maßnahmen können anteilig durch die Pauschalförderung teilfinanziert werden. Eine Vollfinanzierung der Selbsthilfestrukturen ist ausgeschlossen.

Das Antragsverfahren für die Pauschalförderung auf Bundesebene wird vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) federführend koordiniert. Die für die Antragsstellung zu verwendenden Formulare sowie eine Ausfüllhilfe stehen auf der Internetseite des vdek als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Antragsstellung für die Pauschalförderung auf Bundesebene in digitaler Form über das Webportal unter www.selbsthilfefoerderung.com. In beiden Fällen sind aufgrund des Unterschriftenerfordernisses die ausgedruckten und unterzeichneten Förderanträge an die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene beim vdek zu senden. Von einer Vorab-Übersendung des Antrags per E-Mail wird gebeten Abstand zu nehmen.

Die Antragsfrist für einen Antrag auf pauschale Mittel aus der GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene ist der 31. Dezember 2023.

Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung auf Bundesebene

Mit der krankenkassenindividuellen Projektförderung werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten gefördert, die zielorientiert ausgerichtet sind. Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein.

Die Krankenkassen definieren hier selbständig Förderschwerpunkte und die Anträge sind direkt bei den jeweiligen Kassen zu stellen. Nehmen Sie vor einer Antragsstellung Kontakt mit der jeweiligen Krankenkasse auf und besprechen Sie Ihr Förderanliegen vorab. Die Kontaktadressen für einen Projektantrag als Bundesselbsthilfeorganisation finden Sie hier:
https://www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_bund.html

Die Antragsfrist für die krankenkassenindividuelle Projektförderung auf Bundesebene ist in der Regel ebenfalls der 31.Dezember 2023, sie kann aber vereinzelt abweichen. Näheres ist mit dem jeweiligen Krankenkassenverband beziehungsweise der jeweiligen Krankenkasse zu regeln. Die Fristen finden sich zusätzlich auch auf den jeweiligen Internetseiten der Kassen.

Gemeinsames Rundschreiben und Förderunterlagen

Das Gemeinsame Rundschreiben, die Antragsformulare und die Ausfüllhilfe für das neue Förderjahr stehen als Download bereit unter:
www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_bund.html
oder auf dem Portal https://www.selbsthilfefoerderung.com/

Die Voraussetzungen, die ein Antragsteller für eine Förderung erfüllen muss sind im "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" ausführlich beschrieben. Der aktuell gültige Leitfaden ist auf der Internetseite des Herausgebers, dem GKV-Spitzenverband veröffentlicht. Er kann hier heruntergeladen werden:
www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp

Weitere Informationen und Kontakt:
David Brinkmann, NAKOS
E-Mail: david.brinkmann@nakos.de