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„Leitsätze zur Neutralität und Unabhängigkeit im Umgang mit wirtschaftlichen Interessen“ ab 2022 Voraussetzung

Für Antragsteller auf Bundesebene sind ab dem Förderjahr 2022 „Leitsätze zur Neutralität und Unabhängigkeit im Umgang mit wirtschaftlichen Interessen“ verbindlich nachzuweisen.

Anerkannt werden entweder eigene Leitsätze, welche sich an den Leitsätzen der Vertretungen der für die Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen (BAG SELBSTHILFE, Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) orientieren. Alternativ reicht es aus, nachzuweisen, dass man die Leitsätze dieser Organisationen anerkennt.
Mindeststandards für Leitsätze sind auf Seite 5 des Gemeinsamen Rundschreibens zur Förderung auf Bundesebene 2022 formuliert.