Übertragbarkeit der Fördermittel
Die Fördermittel aus den Fördertatbeständen I und II unterliegen den Regelungen zur Übertragbarkeit nicht verwendeter Fördergelder. Fördermittel, die im jeweiligen Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen wurden, sind übertragbar in das Folgejahr gemäß § 45c Absatz 6 SGB XI.