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Aufwandsentschädigung / Auslagenersatz

Eine Aufwandsentschädigung ist eine Vergütung, die zur Abgeltung von Zeit und / oder Aufwendungen gezahlt wird, die mit einem Amt oder einer Tätigkeit verbunden sind. Sie ist grundsätzlich steuerlich zu erklären. So erhalten etwa Patientenvertreter*innen von den in § 140f SGB V benannten Gremien eine gesetzlich geregelte Aufwandsentschädigung.

Der Pauschbetrag soll zur finanziellen Abfederung der Aufwendungen an Zeit für die Sitzungen und für die Sitzungsvorbereitung sowie für die Nutzung von privatem Computer, Internetanschlüssen, Telefonanschlüssen, Drucker und Papiervorräten dienen. Der Pauschbetrag kann die Kosten ersetzen und die entstandenen Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Auslagenersatz dagegen ist die Rückerstattung von konkret entstandenen Sachkosten im Rahmen einer ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Tätigkeit. Er unterliegt bei Privatpersonen nicht der Steuerpflicht und ist beitragsfrei in der Sozialversicherung. Voraussetzung: es werden nur Auslagen erstattet, die vom Verein oder von der Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfeinitiative zu finanzieren sind.