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Gruppenkonto

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich benötigen für die Beantragung von Fördermitteln bei den gesetzlichen Krankenkassen ein eigenes Konto. Fördermittel dürfen nur noch auf ein für die Zwecke der Selbsthilfegruppe separates Konto überwiesen werden.

Für Gruppen, die ohnehin ein eingetragener Verein (e.V.) sind, ist die Forderung nach einem eigenen Bankkonto kein Problem. Sie gehen zu einer Bank oder Sparkasse, verhandeln dort über die möglichen Konditionen und eröffnen mit den notwendigen Unterlagen ein Konto.

Ist die Selbsthilfegruppe jedoch nicht rechtsfähig organisiert, wird sie als Gruppe kein eigenes Bankkonto eröffnen können. Mehrere gesetzliche Bestimmungen, die nicht ohne weiteres mit der Organisationsform „Selbsthilfegruppe“ und dem Selbstverständnis von Selbsthilfegruppen kompatibel sind, stehen dem entgegen.

Weitere praktische Hinweise zur Führung von „Gruppenkonten“.