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Bürgerliches Gesetzbuch / Vereinsrecht

Gegenstand des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Bestandteile des BGB sind unter anderem das Vereinsrecht, das Stiftungsrecht, das Vertragsrecht, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht, das Mietrecht und das Erbrecht sowie Regelungen unterschiedlichster rechtlicher Fragen und Aspekte wie beispielsweise Geschäftsfähigkeit, Schenkung, Geschäftsführung ohne Auftrag, Unterhaltsberechtigung und -pflichten, die elterliche Sorge und die rechtliche Betreuung. Die Vorschriften zum Verein befinden sich in Kapitel 1 des BGB, §§ 21 bis 41. Die §§ 42 bis 53 BGB regeln das Verfahren bei Insolvenz eines Vereins. Vorschriften für eingetragene Vereine sind in Kapitel 2 des BGB, §§ 55 bis 79 zu finden.