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Informationelle Selbstbestimmung

Informationelle Selbstbestimmung beinhaltet, dass jeder Mensch das Recht auf eine Privatsphäre hat und selbst über die Weitergabe und Verwendung persönlicher Daten bestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1983 das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ entwickelt (so genanntes „Volkszählungsurteil“). Es verleiht dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst zu bestimmen, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte preisgeben möchte. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das durch Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützt wird. Es genießt daher Verfassungsrang und ist wesentliche Ausprägung der Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit.