Seite drucken Sie befinden sich hier:  HOME  /  Informationen  /  Lexikon

Lizenzgebühren / GEMA

Wer öffentlich Musik nutzt, zum Beispiel bei einer Veranstaltung, muss Lizenzgebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) bezahlen. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaber/innen aus aller Welt. Zum öffentlichen Abspielen oder Aufführen von Musik gehören unter anderem persönliche Auftritte von Berufs- und Hobbymusikern (z.B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei öffentlichen Vereinsfesten), die Verbreitung von Musik mittels Radio und Fernsehen oder im Internet, etwa in einem Video auf der Homepage eines Vereins. In vielen Fällen gewährt die GEMA Rabatte auf ihre Tarife, zum Beispiel für Mitglieder von Nutzervereinigungen, Berufsvertretungen und anderen Verbänden.