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Namensrecht

Bei diesem Stichwort geht es nicht um das Recht auf einen persönlichen Namen und die Rechte, die sich daraus ergeben. Für den Selbsthilfebereich von Bedeutung ist die Namensgebung einer Gruppe, Initiative oder Vereinigung. Grundsätzlich können diese ihren Namen und gegebenenfalls Namenszusätze frei wählen. Dabei darf jedoch ein bestehendes Namensrecht nicht verletzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Tätigkeit in derselben Branche oder in demselben Bereich erfolgt. Die Rechtsvorschriften hierzu finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in dem Handelsgesetzbuch (HGB), im Markengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Schutz eines Namens per Markenschutz wird durch einen kostenpflichtigen Eintrag als Wortmarke (für das Logo oder Emblem kommt auch eine Bildmarke in Frage) beim Deutschen Patentamt erreicht. Wenn ein Name als Wortmarke eingetragen wurde, darf dieser ebenfalls nicht mehr von neuen Firmen, Gruppen, Initiativen oder Vereinigungen benutzt werden.