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Rundfunk- und Fernsehbeitrag

Zum 1. Januar 2013 wurde in Deutschland die bisherige Rundfunkgebühr durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit 17,50 Euro monatlich ersetzt. Die Gebührenpflicht ergibt sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Der Rundfunkbeitrag wird als Pauschale von jedem Inhaber einer Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen dort leben. Das heißt: Familien, Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen nur einen Beitrag. Unternehmen und Institutionen zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge. Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen maximal einen Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Betriebsstätte. Eine Privatwohnung, die als Vereinsadresse dient, ist keine Betriebsstätte.