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Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 das Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Die Gebührenpflicht ergibt sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Der Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 € (Stand 2024) wird als Pauschale von jedem Inhaber einer Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen dort leben. Das heißt: Familien, Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen nur einen Beitrag. Unternehmen und Institutionen zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge. Einrichtungen des Gemeinwohls wie etwa gemeinnützige eingetragene Vereine werden beim Rundfunkbeitrag begünstigt und zahlen pro Betriebsstätte unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten lediglich einen Drittelbeitrag von 6,12 € monatlich pro Betriebsstätte. Nicht anmeldepflichtig sind Betriebsstätten, an denen ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeitende und 1-Euro-Jobber beschäftigt sind. Eine Privatwohnung, die als Vereinsadresse dient, ist keine Betriebsstätte.

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