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Sozialgesetzbuch

Das Sozialgesetzbuch (SGB) erfasst eine große Zahl von Gesetzen, die der Vorsorge (Sozialversicherung), der Fürsorge (z.B. Sozialhilfe), der Versorgung (z.B. Opferentschädigung) oder der Förderung (z.B. BAföG) für einzelne Bürger/innen dienen. Ziel des darin festgelegten Sozialrechts ist es, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen zu schaffen, die Familie zu schützen, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen.